Unsere PKW Fahrzeuge

PKW Führerschein mit der Fahrschule
Marc Abrolath
in Marienheide, Dieringhausen und Bergneustadt

Möchtest auch Du schnell, sicher und unkompliziert Deinen Führerschein B, B96, B197 oder BE machen?

Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir gehen auf Dich ein und erarbeiten mit Dir gemeinsam Dein ganz persönliches Ausbildungskonzept. So können wir die Anzahl der Fahrstunden gering halten und Du kommst kostengünstig zu Deinem Führerschein! Du hast es ganz eilig? Wir bieten übrigens auch Intensivkurse an. Auf der folgenden Seite stellen wir Dir unsere Ausbildungsmöglichkeiten sowie unsere Fahrzeuge vor.

Was darf ich mit Klasse B fahren?

• PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen (kurz: t) und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer Führersitz
• Hinter den o. g. Fahrzeugen darf zusätzlich ein Anhänger gezogen werden mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
• Anhänger über 750 kg dürfen ebenfalls mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 3,5 t nicht überschreitet.

Wer die Fahrerlaubnisklasse B besitzt, bekommt automatisch die Klassen L (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis zu 40 km/h) sowie AM (u. a. Motorroller bis zu 45 km/h) mit eingetragen.

Was darf ich mit der Klasse B96 fahren?

• Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des (Sattel-)Anhängers über 3500 kg aber max. 4250 kg nicht übersteigt.

Was darf ich mit Klasse BE fahren?

• Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des (Sattel-)Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
• Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

Fahrschule Gummersbach
Führerschein BF17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Führerschein mit 17? Das geht! Das ist natürlich bei uns möglich! Wenn Sie möchten, und sich rechtzeitig anmelden, können Sie bereits mit 16,5 Jahren die Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Marc Abrolath für den PKW beginnen und an Ihrem 17. Geburtstag losfahren!

Der Führerschein mit 17 ermöglicht Ihnen, bereits vor Erwerb des „normalen Führerscheins“ praktische Fahrerfahrungen in Alltagssituationen zu sammeln – in Begleitung einer erfahrenen Person. Mit 18 Jahren bekommen Sie dann automatisch den normalen Führerschein ohne Zusatzausbildung oder Prüfung.

Was ist bei der Begleitperson zu beachten?

Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Sie nur mit einer Begleitperson fahren. Als Begleitpersonen können sich ein oder mehrere Personen zur Verfügung stellen, die wahlweise (oder gemeinsam) mitfahren. Falls es sich nicht um einen Erziehungsberechtigten handelt, muss deren Zustimmung eingeholt werden.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Außerdem darf sie nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Viel Spaß beim „Führerschein mit 17“ mit einer schnellen und kompetenten Ausbildung!

PKW Klassen:

AUSBILDUNG B / BF17:

– Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
– Eingeschlossene Klassen: AM, L

STUNDENPENSUM:
– Übungsstunden: nach Bedarf
– Überlandfahrt: 5
– Autobahnfahrt: 4
– Dunkelfahrt: 3
– Theorie á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
(bei Erweiterung nur 6)
– Zusatzstoff: 2

VORAUS­SETZUNGEN:
– Biometrisches Passfoto; Sehtest; Erste-Hilfe-Kurs; Personalausweis oder Reisepass

MERKMALE KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A
– zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
– max. 8 Personen außer dem Fahrer

ANHÄNGER­REGELUNG:
– Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
– Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

AUSBILDUNG B197:

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

AUSBILDUNG BE:

– Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
– Ausbildung: Praxis
– Prüfung: praktische Prüfung
– Vorbesitz: Klasse B

FAHRSTUNDEN:
– Übungsstunden: nach Bedarf
– Überlandfahrt: 3
– Autobahnfahrt: 1
– Dunkelfahrt: 1

VORAUS­SETZUNGEN:
– Biometrisches Passfoto; Sehtest; Erste-Hilfe-Kurs; Personalausweis oder Reisepass

MERKMALE KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGERN ODER SATTELANHÄNGER:
– zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

AUSBILDUNG Klasse B96:
– Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
– Ausbildung: besondere Schulung

Stundenpensum:
– Stundenzahl: mindestens 7 (davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten)
– Prüfung: keine
– Vorbesitz: Klasse B
– Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt

VORAUS­SETZUNGEN:
Biometrisches Passfoto; Sehtest; Erste-Hilfe-Kurs; Personalausweis oder Reisepass

MERKMALEKFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGER:
– zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
– zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg

Fahrschule Marc Abrolath